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   BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79   

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BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79 (https://dejure.org/1979,1811)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1979 - 2 B 69.79 (https://dejure.org/1979,1811)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1979 - 2 B 69.79 (https://dejure.org/1979,1811)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Entlassung eines Beamten im Vorbereitungsdienst - Mangelnde Erfüllung der Loyalitätspflicht - Prognostische Beurteilung der Verfassungstreue

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79
    Zudem sei dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) zu entnehmen, daß die gerichtliche Überprüfung einer wegen mangelnder Erfüllung der Loyalitätspflicht ausgesprochenen Entlassung eines Beamten im Vorbereitungsdienst eine Auseinandersetzung mit dessen Persönlichkeit auf Grund eines Gesprächs gebiete.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79
    Nun kann allerdings abgesehen von dem Fall nicht ausreichender Anhörung eines Prozeßbeteiligten eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch darin liegen, daß ein Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79
    Das erfordert jedenfalls, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; u.a. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79
    Eine Verletzung der Hinweis- oder der Erörterungspflicht kann aber nur dann in Betracht kommen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Tatsachen oder Rechtsgründe stützen will, die bisher noch nie erörtert worden und auch nicht offensichtlich sind (vgl. BVerwGE 36, 264 [267]).
  • BVerwG, 11.10.1979 - 2 B 92.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79
    Das Gericht ist nicht befugt, anstelle des Dienstherrn eine eigene Beurteilung vorzunehmen, sondern es hat zu prüfen, ob die Eignungsbedenken des Dienstherrn - hier dessen Zweifel an der Verfassungstreue - berechtigt sind (vgl. auch Beschluß vom 11. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 -).
  • BVerwG, 11.01.1978 - 2 B 10.78

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79
    Das erfordert jedenfalls, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; u.a. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Aus diesem Grunde hat auch der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß die persönliche Anhörung des Beamtenbewerbers durch das Gericht, und zwar in beiden Tatsacheninstanzen, nicht schlechthin geboten ist (vgl.Beschlüsse vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 - undvom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 -).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Beamtenbewerbers durch das Gericht, und zwar in beiden Tatsacheninstanzen, nicht schlechthin geboten ist (vgl. Beschlüsse vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 - und vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 -).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

    Aus diesem Grunde hat auch der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß die persönliche Anhörung des Beamtenbewerbers durch das Gericht, und zwar in beiden Tatsacheninstanzen, nicht schlechthin geboten ist (vgl. Beschlüsse vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 - und vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 -).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 2 B 98.82

    Unterscheidung von arbeitsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher

    Eine persönliche Anhörung des Beamtenbewerbers durch das Gericht, und zwar in beiden Tatsacheninstanzen, ist damit nicht schlechthin geboten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 -, vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 -, vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 24.03.1981 - 2 B 47.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsgericht war deshalb auch im vorliegenden Falle nicht aus Rechtsgründen gehindert, unter Bezugnahme auf die im erstinstanzlichen Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen von der durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG gebotenen Möglichkeit der Entscheidung im Beschlußverfahren Gebrauch zu machen (vgl. Beschlüsse vom 11. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 - [a.a.O.], vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 2 B 94.78 - und vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 -).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder

    Dabei muß sich jedoch aus den besonderen Umständen des jeweiligen Falles deutlich ergeben, daß das Gericht so verfahren ist (vgl. BVerfGE 27, 248 [252]; vgl. auch Beschluß vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 -).
  • BVerwG, 28.12.1979 - 2 B 72.79

    Rüge der Verletzung der Hinweispflicht und Erörterungspflicht des vorsitzenden

    Das Berufungsgericht war deshalb auch im vorliegenden Falle nicht aus Rechtsgründen gehindert, unter Bezugnahme auf die im erstinstanzlichen Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen von der durch § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG gebotenen Möglichkeit der Entscheidung im Beschlußverfahren Gebrauch zu machen (vgl. Beschlüsse vom 11. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 -, vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 - und vom 14. November 1979 - BVerwG 2 B 94.78 -).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Aus diesem Grund hat auch der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen und damit geklärt, daß die persönliche Anhörung des Beamtenbewerbers durch das Gericht, und zwar in beiden Tatsacheninstanzen, nicht schlechthin geboten ist (vgl. Beschlüsse vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 - und vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 - und Urteil in BVerwGE 61, 176 [185]).
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